Wichtige Hinweise für
Telefonverkäufer!
Das Anbieten und
Verkaufen von Waren, Werbung und Dienstleistungen, ebenso der Vergleich von
Versicherungsprämien oder das Anbieten von Vertreterbesuchen zwecks
„kostenloser und unverbindlicher“ Beratung etc. sind gem. § 7 UWG verboten und
stellen zudem einen Eingriff in meinen eingerichteten und laufenden
Geschäftsbetrieb dar und ich habe daraufhin einen Beseitigungs- und
Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB)!
Über diese Sachen
brauchen wir nicht weiter zu diskutieren! Ich werde es nicht tolerieren, wenn
mir am Telefon jemand etwas verkaufen, anbieten oder per Vertreter oder am
Telefon beraten möchte, von dem ich keinen Anruf erbeten habe (sog.
Kaltakquise, Cold-Call). Auch Gewinnspiele oder
Umfragen gehören hierzu. Höchstrichterliche Entscheidungen sind eindeutig (auch
gegenüber Gewerbetreibenden) vorhanden und hier besteht kein Spielraum, auch
wenn der einfache Wald- und Wiesenanwalt nicht unbedingt in dieser Materie Firm
ist (keine Angst, ich bin es ;) oder seinen Mandanten sehenden Auges oder aus
Unwissenheit in (für ihn lukrative, für den Mandanten teure) Klagen laufen
lässt.
In den meisten
Fällen kommen diese Anrufe mit unterdrückter Nummer, so dass ich gezwungen bin,
die hier geschalteten Fangschaltungen zu betätigen oder aber (oder zusätzlich)
Testbestellungen und Vertretereinladungen als Beweissicherung zu tätigen.
Zugesandte Waren für diesen Zweck können binnen 14 Tagen dann bei mir abgeholt
werden, bevor ich sie entsorge.
Hinweis für die Verkäufer/Anrufer: Ich verstehe
hier absolut keinen Spaß. Der übliche Ablauf ist wie folgt:
1.
Ich schicke eine strafbewehrte Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung dem Anrufer oder seinem Unternehmen (oder beiden) zu.
Diese kann unterschrieben und zurückgeschickt werden.
a)
Der Anrufer schickt die Erklärung unterschrieben zurück. Damit ist
für mich die Sache erledigt und es entstehen keine weiteren Kosten.
b)
Der Anrufer oder sein Unternehmen ignoriert die Abmahnung oder
ändert sie ab, so dass diese nicht mehr von mir akzeptiert werden kann: Siehe
Pkt. 2!
2.
Mein Anwalt bekommt die Sache unverzüglich nach Fristablauf in die
Hand! Wenn er gut gelaunt ist, dann schreibt er die betreffende Firma oder den
Anrufer nochmals mit Frist, diesmal kommen aber über € 650 Kosten für den
Anwalt hinzu.
a)
Es wird unterzeichnet und dann ist, solange kein weiterer
Werbeanruf durchgeführt wird, mit der Bezahlung der Anwaltskosten die Sache
erledigt.
b)
Es wird immer noch nicht unterzeichnet bzw. nur rumlamentiert:
Weiter bei Pkt. 3
3.
Es wird eine Einstweilige Verfügung gegen den Störer erlassen. Die
hieraus entstehenden Kosten beim Landgericht bezüglich einem Streitwert von
10.000 € bis 15.000 € sind vom Störer zu tragen! Auch hier haben wir wieder 2
Möglichkeiten:
a)
Das Landgericht erlässt ohne mündliche Verhandlung eine
einstweilige Verfügung mit einer Strafandrohung in Höhe von 250.000 €,
ersatzweise 6 Monate Haft, zu vollstrecken an den Störer bzw. dem
Geschäftsführer der Firma oder
b)
die einstweilige Verfügung wird nicht erlassen, aber diesen Fall
habe ich noch nicht erlebt.
Da ich Mitglied
im Forum Antispam www.antispam.de
bin wird der jeweilige Fall dort normalerweise auch besprochen und es lockt ein
Eintrag in die unten stehende Liste der abgemahnten Firmen. Wollen Sie dort
wirklich einen Eintrag vorfinden? Hier können Sie aber im Vorfeld schon die
entsprechenden Urteile und Folgen finden.
Folgende Firmen haben die Unterlassungserklärung
entweder freiwillig oder nach rechtlicher Prüfung mit oder ohne meinen Anwalt
(betr. Kosten) abgegeben (Firmennamen sind nachweisbar, hier zwecks
Anonymisierung nur angedeutet):
Regionaler
TV-Sender mit Callcenter: Werbezeiten verkaufen, sowohl Call-Center als auch
Fernsehsender haben unterzeichnet
Medien-Firma, die
Werbung in Stadtbussen anbot
Werbeagentur zum
Verkauf von Werbeflächen und Werbemitteln
Dienstleister,
der Telefonbucheinträge verkaufen wollte
Callcenter für
den regionalen Fernsehsender
Schlüsseldienst
für Sicherheitsschlösser
Marketingfirma
für Werbeflächen
Eishockeyclub auf
Sponsorensuche
Fernseh- und
Zeitschriftenwerbung (in einem großen deutschen Nachrichtenmagazin)-
Vermittlungs-Firma
Fertigessen-Verkauf
direkt aus der Firma
Vermittlungsfirma
für Telefontarife
Computerschule in
Süddeutschland/Österreich, die EDV-Kurse verkaufen wollen
Verlag, der
Werbung in Kinderbüchern zum m.E. überteuerten Preis von € 80,- für 10 Hefte
für Kindergärten
Gemeinnütziger
Verein, die kleine Tröster-Teddies den Krankenhäusern
etc. zur Verfügung stellt nach mehrfachen anwaltlichen Falschdarstellungen
durch ihren Anwalt
Ausstattung für
Schulen, hierfür wurden Spender für Ball-Sponsoring gesucht
Freiberuflicher
Vertreter einer Versicherung, der einen Termin für Tarifvergleiche vereinbaren
wollte
Vertriebsfirma
für Drucker, Zubehör etc.
Große deutsche,
sehr bekannte Berliner Firma, die ihre Software verkaufen wollte
Firma, die
Tankreinigungen und Tankbegutachtungen durchführen wollte bzw. einen Vertreter
zur Beratung schicken wollte
Noch eine Firma, die
Telefonverträge verkaufen wollte oder Tarifvergleiche anbot
Große
Telefonauskunftsfirma 118XX, die bessere Auskunftsmöglichkeiten oder ähnlich
anbot
Noch eine Firma,
die ihre Werbeflächen verkaufen wollte
Wieder ein Verein
(gemeinnützig, vermutlich mit hohen Geschäftsführergehältern, dadurch
Abschöpfung (pers. Meinung)), der ebenfalls Tröster-Teddies
verkaufen wollte
Werbeflächen an
Golfcaddies, die dann einem Golfclub zur Verfügung gestellt werden
Folgende Firmen haben sich quer gestellt und gegen
diese ist eine einstweilige Verfügung bewirkt worden (so richtig mit nem Haufen Kosten):
Große
Werbeagentur, die Werbeflächen auf Kleintransporter verkauft und diese
Transporter Krankenhäusern zur Verfügung stellt
Firma, die den
Vergleich von Finanzanlagen (Vertreterterminierungswunsch)
Freiberufliche
Versicherungs-Agentur aus Oberbayern und die Hauptstelle wegen Tarifangeboten!
Hier wurde Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung gestellt und es kam zur
Verhandlung. Hier war dann in 5 Min. von der Richterin in der Handelskammer
klargestellt worden, dass der Widerspruch keinen Aussicht auf Erfolg hat und es
2 Möglichkeiten gibt: Rücknahme oder Urteil (mit höheren Kosten) mit Abweisung
des Widerspruchs. Der Widerspruch wurde dann zurückgenommen.
Achtung:
Freiberufliche Mitarbeiter haften wie das entsprechende Unternehmen und werden
gleich behandelt, so dass evtl. eine Abmahnung an beide Adressen geht!
Vermutung: Es gibt so eine Art Netzwerk zwischen vielen
Call-Centern! So mit Einträgen wie: „Hier besser nicht anrufen, der macht
massiv Ärger!“ oder so.
Jedenfalls ist
die Zahl der Anrufe seit meinem massiven Kampf dagegen drastisch
zurückgegangen, es kommt kaum noch ein Akquiseversuch
per Telefon rein. Fazit: Ziel erreicht! Doch ich werde weiter machen, bevor es wieder ausartet.