Wichtige Hinweise für Telefonverkäufer!

Das Anbieten und Verkaufen von Waren, Werbung und Dienstleistungen, ebenso der Vergleich von Versicherungsprämien oder das Anbieten von Vertreterbesuchen zwecks „kostenloser und unverbindlicher“ Beratung etc. sind gem. § 7 UWG verboten und stellen zudem einen Eingriff in meinen eingerichteten und laufenden Geschäftsbetrieb dar und ich habe daraufhin einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB)!

Über diese Sachen brauchen wir nicht weiter zu diskutieren! Ich werde es nicht tolerieren, wenn mir am Telefon jemand etwas verkaufen, anbieten oder per Vertreter oder am Telefon beraten möchte, von dem ich keinen Anruf erbeten habe (sog. Kaltakquise, Cold-Call). Auch Gewinnspiele oder Umfragen gehören hierzu. Höchstrichterliche Entscheidungen sind eindeutig (auch gegenüber Gewerbetreibenden) vorhanden und hier besteht kein Spielraum, auch wenn der einfache Wald- und Wiesenanwalt nicht unbedingt in dieser Materie Firm ist (keine Angst, ich bin es ;) oder seinen Mandanten sehenden Auges oder aus Unwissenheit in (für ihn lukrative, für den Mandanten teure) Klagen laufen lässt.

In den meisten Fällen kommen diese Anrufe mit unterdrückter Nummer, so dass ich gezwungen bin, die hier geschalteten Fangschaltungen zu betätigen oder aber (oder zusätzlich) Testbestellungen und Vertretereinladungen als Beweissicherung zu tätigen. Zugesandte Waren für diesen Zweck können binnen 14 Tagen dann bei mir abgeholt werden, bevor ich sie entsorge.

Hinweis für die Verkäufer/Anrufer: Ich verstehe hier absolut keinen Spaß. Der übliche Ablauf ist wie folgt:

1.      Ich schicke eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dem Anrufer oder seinem Unternehmen (oder beiden) zu. Diese kann unterschrieben und zurückgeschickt werden.

a)      Der Anrufer schickt die Erklärung unterschrieben zurück. Damit ist für mich die Sache erledigt und es entstehen keine weiteren Kosten.

b)      Der Anrufer oder sein Unternehmen ignoriert die Abmahnung oder ändert sie ab, so dass diese nicht mehr von mir akzeptiert werden kann: Siehe Pkt. 2!

2.      Mein Anwalt bekommt die Sache unverzüglich nach Fristablauf in die Hand! Wenn er gut gelaunt ist, dann schreibt er die betreffende Firma oder den Anrufer nochmals mit Frist, diesmal kommen aber über € 650 Kosten für den Anwalt hinzu.

a)      Es wird unterzeichnet und dann ist, solange kein weiterer Werbeanruf durchgeführt wird, mit der Bezahlung der Anwaltskosten die Sache erledigt.

b)      Es wird immer noch nicht unterzeichnet bzw. nur rumlamentiert: Weiter bei Pkt. 3

3.      Es wird eine Einstweilige Verfügung gegen den Störer erlassen. Die hieraus entstehenden Kosten beim Landgericht bezüglich einem Streitwert von 10.000 € bis 15.000 € sind vom Störer zu tragen! Auch hier haben wir wieder 2 Möglichkeiten:

a)      Das Landgericht erlässt ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung mit einer Strafandrohung in Höhe von 250.000 €, ersatzweise 6 Monate Haft, zu vollstrecken an den Störer bzw. dem Geschäftsführer der Firma oder

b)      die einstweilige Verfügung wird nicht erlassen, aber diesen Fall habe ich noch nicht erlebt.

Da ich Mitglied im Forum Antispam www.antispam.de bin wird der jeweilige Fall dort normalerweise auch besprochen und es lockt ein Eintrag in die unten stehende Liste der abgemahnten Firmen. Wollen Sie dort wirklich einen Eintrag vorfinden? Hier können Sie aber im Vorfeld schon die entsprechenden Urteile und Folgen finden.

 

Folgende Firmen haben die Unterlassungserklärung entweder freiwillig oder nach rechtlicher Prüfung mit oder ohne meinen Anwalt (betr. Kosten) abgegeben (Firmennamen sind nachweisbar, hier zwecks Anonymisierung nur angedeutet):

Regionaler TV-Sender mit Callcenter: Werbezeiten verkaufen, sowohl Call-Center als auch Fernsehsender haben unterzeichnet

Medien-Firma, die Werbung in Stadtbussen anbot

Werbeagentur zum Verkauf von Werbeflächen und Werbemitteln

Dienstleister, der Telefonbucheinträge verkaufen wollte

Callcenter für den regionalen Fernsehsender

Schlüsseldienst für Sicherheitsschlösser

Marketingfirma für Werbeflächen

Eishockeyclub auf Sponsorensuche

Fernseh- und Zeitschriftenwerbung (in einem großen deutschen Nachrichtenmagazin)- Vermittlungs-Firma

Fertigessen-Verkauf direkt aus der Firma

Vermittlungsfirma für Telefontarife

Computerschule in Süddeutschland/Österreich, die EDV-Kurse verkaufen wollen

Verlag, der Werbung in Kinderbüchern zum m.E. überteuerten Preis von € 80,- für 10 Hefte für Kindergärten

Gemeinnütziger Verein, die kleine Tröster-Teddies den Krankenhäusern etc. zur Verfügung stellt nach mehrfachen anwaltlichen Falschdarstellungen durch ihren Anwalt

Ausstattung für Schulen, hierfür wurden Spender für Ball-Sponsoring gesucht

Freiberuflicher Vertreter einer Versicherung, der einen Termin für Tarifvergleiche vereinbaren wollte

Vertriebsfirma für Drucker, Zubehör etc.

Große deutsche, sehr bekannte Berliner Firma, die ihre Software verkaufen wollte

Firma, die Tankreinigungen und Tankbegutachtungen durchführen wollte bzw. einen Vertreter zur Beratung schicken wollte

Noch eine Firma, die Telefonverträge verkaufen wollte oder Tarifvergleiche anbot

Große Telefonauskunftsfirma 118XX, die bessere Auskunftsmöglichkeiten oder ähnlich anbot

Noch eine Firma, die ihre Werbeflächen verkaufen wollte

Wieder ein Verein (gemeinnützig, vermutlich mit hohen Geschäftsführergehältern, dadurch Abschöpfung (pers. Meinung)), der ebenfalls Tröster-Teddies verkaufen wollte

Werbeflächen an Golfcaddies, die dann einem Golfclub zur Verfügung gestellt werden

 

Folgende Firmen haben sich quer gestellt und gegen diese ist eine einstweilige Verfügung bewirkt worden (so richtig mit nem Haufen Kosten):

Große Werbeagentur, die Werbeflächen auf Kleintransporter verkauft und diese Transporter Krankenhäusern zur Verfügung stellt

Firma, die den Vergleich von Finanzanlagen (Vertreterterminierungswunsch)

Freiberufliche Versicherungs-Agentur aus Oberbayern und die Hauptstelle wegen Tarifangeboten! Hier wurde Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung gestellt und es kam zur Verhandlung. Hier war dann in 5 Min. von der Richterin in der Handelskammer klargestellt worden, dass der Widerspruch keinen Aussicht auf Erfolg hat und es 2 Möglichkeiten gibt: Rücknahme oder Urteil (mit höheren Kosten) mit Abweisung des Widerspruchs. Der Widerspruch wurde dann zurückgenommen.

 

Achtung: Freiberufliche Mitarbeiter haften wie das entsprechende Unternehmen und werden gleich behandelt, so dass evtl. eine Abmahnung an beide Adressen geht!

Vermutung: Es gibt so eine Art Netzwerk zwischen vielen Call-Centern! So mit Einträgen wie: „Hier besser nicht anrufen, der macht massiv Ärger!“ oder so.

Jedenfalls ist die Zahl der Anrufe seit meinem massiven Kampf dagegen drastisch zurückgegangen, es kommt kaum noch ein Akquiseversuch per Telefon rein. Fazit: Ziel erreicht! Doch ich werde weiter machen, bevor es wieder ausartet.