| Wie sieht die Gesetzeslage aus, wenn ich jemanden beobachten lassen möchte? | Für die Beobachtung anderer Personen, die Sie in Auftrag geben möchten, brauchen Sie ein sogenannten berechtigtes Intersse. |
| Was ist ein berechtigtes Intersse? | Jede Ermittlung oder Beobachtung einer anderen Person ist ein Eindringen in deren Privatsphäre. Um die Ermittlung/Beobachtung durchführen zu dürfen müssen Sie ein sogenanntes berechtigtes Intersse haben, also ein Intersse an den Ergebnissen, die als wichtiger anzusehen sind als der Eingriff in die Privatsphäre des Beobachteten. |
| Wird das berechtigte Intersse geprüft? | Ja, wir behalten uns vor, das von Ihnen angegebene berechtigte Intersse zu überprüfen. Dies ist kein Misstrauen sondern ein Schutz, dass weder Sie noch wir aufgrund nicht ausreichender oder falsch vorgegebener Interessen Probleme mit dem Gesetzgeber bekommen. |
| Darf ich mein eigenes Telefon anzapfen? | Nein. Auch wenn Sie (wie wir häufiger hören) argumentieren: "Es ist doch mein Telefon!", so wollen Sie sich ja nicht selbst abhören..... |
| Darf ich ein Telefongespräch mitschneiden? | Ja, wenn der Gesprächspartner VOR dem Beginn der Aufzeichnung darauf hingewiesen wurde und keine Einwände hat. |
| Werden die Kosten von einer Rechtschutzversicherrung erstattet/übernommen? | Leider nicht. Auch wenn durch unsere Ermittlungen häufig eine Prozess gewonnen werden kann, eine Übernahme ist leider nicht üblich. |
| Kann ich die Kosten sonst irgendwie erstattet bekommen? | Unter gewissen Umständen ja! Es besteht evtl. die Möglichkeit, die entstandenen Kosten in den Prozess mit einfließen zu lassen und diese erstattet zu bekommen. Für Kunden haben wir eine sehr umfangreiche Urteilssammlung, die wir gern zur Verfügung stellen. |
| Wie hoch ist Ihre Erfolgsquote? | Eine immer wieder gern gehörte Frage! Leider kann man dies nicht so einfach beantworten, da hier jeder Fall anders gelagert ist und die Erfolgsquote auch viel von den Umständen und vor allem von den Vorinformationen des Auftraggebers abhänge. Sagen wir so: Wenn eine überwachte Person, die der Untreue bezichtigt wird, in Wirklichkeit keinen Liebhaber/Geliebte hat, dann KÖNNEN wir keinen Erfolg haben. Aber sehen Sie es anders rum: Auch der Nachweis der Treue ist doch was schönes. |
| Sind Sie als Zeugen anerkannt? | Ja. Das, was wir hören, sehen oder feststellen können wir auch sowohl in den Berichten als auch persönlich vor Gericht vertreten. Dabei ist unsere Aussage als extern Person oft glaubwürdiger als die eines nahen Verwandten, wo der Verdacht einer Gefälligkeitsaussage oft nahe liegt. |
| Ich habe hier Beweise über eine "heiße Quelle" erhalten. Kann ich diese auch benutzen? | Leider nicht. Beweise, die mit unerlaubten Mitteln beschafft wurden, fallen unter einem sogenannten Verwertungsverbot, werden vom Richter (berechtigterweise) ignoriert und Sie haben evtl. mit den rechtlichnen Folgen zu kämpfen. |
| Dürfen Sie einen Täter festhalten? | Unter Beachtung gesetztlicher Voraussetzungen: Ja! Wenn wir jemanden bei einer Straftat erwischen oder, wie es so schön im Juristendeutsch heißt, auf frischer Tat verfolgen, so haben wir das Recht, diese Person vorläufig festzunehmen, müssen aber unverzüglich die Polizei verständigen. |
| Darf ich auch jemanden festnehmen? | Im Prinzip ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Aber Vorsicht: Falls diese nicht erfüllt werden machen Sie sich sehr schnell der Freiheitsberaubung schuldig. |
| Haben sie alle nötigen Lizenzen? | Ja, diese sind komplett vorhanden: Wir dürfen sowohl ermitteln/observieren (haben das auch gelernt) als auch im Kaufhaus arbeiten, Objekt- und Personenschutz sowie Geld- und Werttransporte durchführen. |
| Was ist, wenn Sie die zu beobachtende Person kennen? | Kein Problem: Wir würden den Auftrag ablehnen, damit kein Interessenskonflikt entsteht. Jedoch werden wir auch die zu überwachende Person nicht davon in Kenntnis setzen, dass Sie dieses vorhatten. Ihre Auftragsanfrage wird absolut vertraulich behandelt. |
| Bleibt wirklich alles unter uns? | Es kommt drauf an. Vorerst werden wir nur Sie informieren. Sollte eine Sache jedoch vor Gericht gehen und wir sind als Zeugen aufgerufen, so sind wir verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Ansonsten jedoch bleibt es unter uns. |
| Erstatten Sie bei Straftaten Anzeige? | Nein. Das überlasen wir Ihnen. Wir sind als private Ermitter nicht verpflichtet, Strafanzeigen oder Strafanträge zu stellen. Wir stellen nur Sachverhalte fest und berichtnen Ihnen! Ob Sie dann Anzeige erstatten oder sich gütlich einigen, das bleibt Ihnen überlassen. |
| Und wenn ich in der Ermittlung auch nicht ganz unschuldig bin? | Auch dann ist es für uns nicht von Intersse und wir werden keine Anzeige erstatten. Jedoch werden wir, wie eigentlich immer, nur im Bereich legaler Ermittlungen / Observationen arbeiten und Aufträge, die illegal sind, ablehnen. |
| Kann ich Ihre Arbeit in Raten zahlen? | Nun, normalerweise sind wir kein Kreditinstitut, Ratenzahlungen können Sie mit Ihrer Bank ausmachen. In Einzelfällen (!) kann jedoch die Bezahlung (nach vorheriger Absprache) in 2-3 Monatsraten bezahlt werden. Aber das ist nicht der Normalfall. |
| Nehmen Sie eine Grundgebühr? | Nein, die gibt es bei uns nicht, auch wenn diese in der Branche eigentlich üblich ist. Wir rechnen nach der geleisteten Arbeit ab. |
| Ist das Beratungsgespräch zum Auftrag schon kostenpflichtig? | Nein, dieses wird von uns nicht in Rechnung gestellt, wenn es sich um die Besprechung eines ernstgemeinten Auftrages handelt. |